Marktgemeinde Großklein: Staatsbürg.nachweis
how can do my essay outlining research paper albert schliesser dissertation

Staatsbürgerschaftsnachweis

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Zuständige Stelle

HINWEIS

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

HINWEIS

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • Bundesgebühr: 28,60 Euro (= 14,30 Euro Eingabe + 14,30 Euro Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich (Stmk: 20,30 Euro)
  • Gesamt: Eur 48,90

HINWEIS

Noch nicht vergebührte Dokumente (zB ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (zB Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.

Aktuelles

Koerbler