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Bauen in der Marktgemeinde Großklein

 

Das Steiermärkische Baugesetz regelt eindeutig, welche Bauvorhaben der Baubehörde bloß zu melden sind (§ 21) und welche Bauvorhaben in die Bewilligungspflicht (§§ 19 od. 20) fallen.

 

Für allgemeine Auskünfte und Informationen, z.B. über die gültige Flächenwidmung Ihres Grundstücks, bestehende Bewilligungen auf dem Grundstück etc., können Sie sich gerne zu den Parteienverkehrszeiten an das Bauamt (03456/5038-11 od. pichler@remove-this.grossklein.gv.at) wenden. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.

 

Haben Sie bereits einen konkreten Bauwunsch und liegen dafür bereits Skizzen oder Planentwürfe vor, dann empfiehlt die Marktgemeinde Großklein eine Bauberatung – im Beisein eines bautechnischen Sachverständigen – in Anspruch zu nehmen.

 

Aus diesem Grund bietet die Marktgemeinde Großklein als Bürgerservice eine einmalige kostenlose Bauberatung an. Folgende Bauberatungstermine stehen zur Verfügung.

Bauberatungstermine

immer Dienstag

25.04.2023
23.05.2023
20.06.2023
11.07.2023
12.09.2023
10.10.2023
07.11.2023
05.12.2023

 

Für die oben angeführten Termine ist eine Voranmeldung – spätestens am Tag davor – zwingend erforderlich. Alle vorliegenden Unterlagen (Skizzen oder Planentwürfe) sind ebenfalls am Tag davor im Marktgemeindeamt in Papierform abzugeben oder digital an pichler@remove-this.grossklein.gv.at zu übermitteln.

 

Im Landschaftsschutzgebiet Nr. 35 „Südweststeirisches Weinland“ benötigen nicht im Bauland liegende Bauten und Anlagen, ausgenommen Ansitzeinrichtungen, Fütterungen sowie Bauten und Anlagen, die für die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung unerlässlich sind, eine naturschutzrechtliche Bewilligung. Dafür ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zuständig.

 

Die Gestaltungsbeirat-Termine sowie Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie hier.

 

https://www.bh-leibnitz.steiermark.at/cms/beitrag/12850966/58180705/

 

 

 

Näherer Informationen zum Bauverfahren (die ersten Schritte bis zur Benützungsbewilligung) finden Sie in unserem Leitfaden.

 LEITFADEN FÜR BAUWERBER/BAUWERBERINNEN (pdf)

 

Weiters finden Sie hier einen Leitfaden zum Thema Bauen in Großklein, welcher im Auftrag der Stmk. Landesregierung erstellt wurde.

LEITFADEN ZUM BAUEN IN GROSSKLEIN - BAUKULTUR (pfd)

Koerbler